Kathryn Haun gibt ihren Austritt aus dem Coinbase-Vorstand bekannt

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  • Kathryn Haun tritt nach sieben Jahren zurück
  • Für Coinbase bestehen weiterhin regulatorische Herausforderungen
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Kathryn Haun, eine bekannte Persönlichkeit in der Kryptowährungsbranche und ehemalige stellvertretende Generalstaatsanwältin der Vereinigten Staaten, gab ihre Entscheidung bekannt, aus dem Vorstand von Coinbase zurückzutreten. Mit einer beeindruckenden Erfolgsbilanz und sieben Jahren engagierter Dienste für das Unternehmen spielte Haun eine entscheidende Rolle beim Aufstieg von Coinbase zum Status einer öffentlichen Institution, wie CEO Brian Armstrong hervorhob.

„Seine Vision und sein Unternehmertum haben maßgeblich zum anhaltenden Erfolg von Coinbase beigetragen. Sie hat solide Entscheidungen getroffen, die unseren Weg wirklich definiert haben“, betonte Armstrong. Er bedankte sich auch für die Rechtsberatung von Haun, dessen Erfahrung als Staatsanwalt des Justizministeriums von unschätzbarem Wert war, insbesondere bei Debatten über Regulierungsstrategien und kritische rechtliche Schritte.

Hauns Entscheidung, aus dem Vorstand auszuscheiden, wird während der für Spätsommer geplanten Jahreshauptversammlung formalisiert. Der Vorstand von Coinbase evaluiert bereits mögliche Ersatzmitglieder und plant, die Gesamtzahl der Mitglieder nach Hauns Rücktritt von neun auf sieben zu reduzieren.

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Dieser Übergang wirft auch Fragen zur Diversität im Vorstand auf, da Haun eine von zwei Frauen im aktuellen Vorstand ist. Die Auswirkungen ihres Ausscheidens waren nicht nur in der Vertretung von Frauen zu spüren, sondern auch in der juristischen und regulatorischen Expertise, die sie mitbrachte.

Darüber hinaus stellt die regulatorische Situation von Coinbase weiterhin eine große Herausforderung dar. Kürzlich entschied Richterin Katherine Polk Failla vom US-Bezirksgericht für den südlichen Bezirk von New York, dass die SEK könnte rechtliche Schritte gegen Coinbase einleiten, basierend auf dem Vorwurf, dass das Unternehmen als nicht registrierte Börse, Makler und Clearingstelle agiert. „Die von der SEC vorgelegten Gründe für den Rechtsstreit waren plausibel“, sagte Richterin Failla in ihrem Fazit.

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